Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – core.iq Studio

Stand: 06.10.2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der

core.iq GmbH, Gussstrasse 20, 8180 Bülach, Schweiz

(nachfolgend „Anbieterin" oder „core.iq")

und ihren Kundinnen und Kunden

(nachfolgend „Kunde")

über die Bereitstellung und Nutzung des SaaS-Systems core.iq Studio.

(2) Die Leistungen von core.iq richten sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsschluss mit Konsumenten im Sinne des Schweizer Konsumrechts ist ausgeschlossen. Der Kunde sichert mit Vertragsschluss zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn core.iq ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(4) Begriffsbestimmungen:

- „core.iq Studio" bzw. „Studio" bezeichnet das über die Infrastruktur der Anbieterin bereitgestellte SaaS-Modul zur automatisierten Erstellung, Planung, Verwaltung und Veröffentlichung von Social-Media-Posts.

- „Kundenportal" bezeichnet die dem Kunden zugängliche Weboberfläche von core.iq Studio, in der insbesondere die Postübersicht, geplante Posts, Bearbeitungs- und Verwaltungsfunktionen bereitgestellt werden.

- „Post" oder „Post" bezeichnet jeden durch das Studio erzeugten, geplanten oder auf vom Kunden angebundenen Plattformen veröffentlichten Social-Media-Post (Text, Bild, Video, Kombinationen).

- „Output" bezeichnet jedes durch KI-Systeme der Anbieterin erzeugte Ergebnis, insbesondere Post-Texte, Captions, Hashtags, Bildvorschläge, Bildbearbeitungen und Terminierungen.

- „Kundeninhalte" sind vom Kunden bereitgestellte oder im Auftrag des Kunden verarbeitete Daten, insbesondere Markenelemente, Logos, Bilder, Produktfotos, Textvorlagen, Kampagnenvorgaben, Brand-Guidelines.

- „Drittanbieter" sind von core.iq eingesetzte Subdienstleister und Plattformanbieter, insbesondere OpenAI, Anthropic, Cloud-Provider sowie Social-Media-Plattformen (insb. Meta/Instagram/Facebook).

- „Postübersicht" bezeichnet die im Kundenportal zur Verfügung gestellte Ansicht, in der alle erstellten, geplanten und bereits veröffentlichten Posts einsehbar sind.

- „Veröffentlichungszeitpunkt" bezeichnet den im Kundenportal für einen Post hinterlegten Termin der automatischen Publikation.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

(1) Die Darstellungen der Leistungen auf der Website, in Angeboten, Preisübersichten und Werbematerialien stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Anbieterin zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung durch core.iq bzw. mit Freischaltung des Kundenportals.

(3) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb des SaaS-Systems core.iq Studio gemäss der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung sowie dem individuellen Angebot bzw. der gewählten Tarifstufe. Werbliche Aussagen zu Effekten, Zeitersparnissen, Reichweitensteigerungen oder Umsatzwirkungen sind Erfahrungs- und Richtwerte und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Erfolgsgarantien dar.

(4) core.iq behält sich vor, den Vertragsabschluss von einer vorgängigen Analyse, technischen Machbarkeitsprüfung oder Prüfung der angebundenen Social-Media-Konten abhängig zu machen.

§ 3 Leistungsbeschreibung core.iq Studio

(1) core.iq Studio erstellt automatisiert Social-Media-Posts (Texte, Captions, Hashtags, Bildvorschläge sowie – soweit vertraglich vereinbart – Bildbearbeitungen) auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Brand-Vorgaben und Zielsetzungen.

(2) Die erzeugten Posts werden im Kundenportal in der Postübersicht angezeigt und mit einem individuellen Veröffentlichungszeitpunkt versehen.

(3) Zentraler Bestandteil des Leistungsmodells ist die automatische Veröffentlichung: Der Kunde ist nicht verpflichtet, Posts aktiv freizugeben. Posts werden automatisch zum jeweils hinterlegten Veröffentlichungszeitpunkt auf den vom Kunden angebundenen Plattformen publiziert, sofern der Kunde sie nicht vorher im Kundenportal bearbeitet, verschiebt, pausiert oder löscht.

(4) Dem Kunden stehen im Kundenportal jederzeit Funktionen zur Verfügung, um Posts einzusehen, inhaltlich zu ändern, umzuplanen, zu pausieren oder zu löschen. Diese Funktionen müssen vor dem jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt genutzt werden.

(5) core.iq ist berechtigt, das Studio fortlaufend weiterzuentwickeln und technische, gestalterische oder funktionale Änderungen vorzunehmen, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche funktionale Einschränkungen werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen in Textform angekündigt; bei erheblicher Einschränkung steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Änderung zu.

(6) Soweit Leistungen auf Schnittstellen, APIs oder Plattformen von Drittanbietern (insb. Meta/Instagram/Facebook, OpenAI, Anthropic, Cloud-Provider) beruhen, gelten deren Nutzungsbedingungen, Funktionsumfänge und Verfügbarkeiten. Ändert ein Drittanbieter Funktionsumfang, Preise, Schnittstellen oder Nutzungsbedingungen, ist core.iq berechtigt, die betroffenen Leistungen angemessen anzupassen; § 9 bleibt unberührt.

§ 4 Automatische Veröffentlichung und Risikoübergang

(1) Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass core.iq Studio nach dem Prinzip der automatischen Veröffentlichung (Opt-out-Modell) arbeitet. Eine aktive Freigabe einzelner Posts durch den Kunden ist nicht erforderlich und nicht vorgesehen.

(2) Jeder erstellte Post wird unverzüglich nach seiner Erstellung im Kundenportal in der Postübersicht ersichtlich angezeigt. Ab diesem Zeitpunkt ist es dem Kunden jederzeit möglich und zumutbar, den Post vor dem Veröffentlichungszeitpunkt einzusehen, zu prüfen, zu bearbeiten, zu verschieben, zu pausieren oder zu löschen.

(3) Risikoübergang: Mit dem Zeitpunkt, in dem ein Post im Kundenportal in der Postübersicht einsehbar ist, geht die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für den Post vollständig auf den Kunden über. Dies umfasst insbesondere die Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit, Einhaltung des Lauterkeitsrechts (UWG), Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, Einhaltung plattformspezifischer Richtlinien sowie werberechtlicher und lebensmittel- bzw. gesundheitsbezogener Vorschriften.

(4) Unterlässt es der Kunde, einen Post vor dem Veröffentlichungszeitpunkt zu prüfen, zu ändern oder zu entfernen, so gilt der Post als vom Kunden inhaltlich und rechtlich freigegeben. Das Unterlassen einer Prüfung oder Intervention stellt ausdrücklich keine Pflichtverletzung von core.iq dar.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, das Kundenportal regelmässig und mit einer angemessenen, dem Veröffentlichungsrhythmus entsprechenden Frequenz, mindestens jedoch werktäglich, auf neu erstellte Posts zu kontrollieren. core.iq empfiehlt die Einrichtung interner Kontrollprozesse (z. B. Vier-Augen-Prinzip, Monitoring, Redaktionsroutinen).

(6) Nach erfolgter automatischer Veröffentlichung ist eine Rücknahme des Posts nur noch durch den Kunden selbst über die jeweilige Plattform möglich. core.iq schuldet keine Rückabwicklung bereits veröffentlichter Posts und haftet nicht für Reichweiten-, Reputations- oder sonstige Folgen, die bis zum Zeitpunkt einer nachträglichen Löschung durch den Kunden entstehen.

(7) Der Kunde stellt core.iq von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschliesslich behördlicher Verfahren, lauterkeits-, urheber-, marken-, wettbewerbs-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Ansprüche – frei, die aus oder im Zusammenhang mit automatisch veröffentlichten Posts entstehen, soweit core.iq die Rechtsverletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, core.iq alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, API-Tokens, Plattformberechtigungen und Kampagnenvorgaben vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere:

- Zugänge zu den Social-Media-Konten des Kunden (z. B. Meta Business Suite, Instagram, Facebook);

- Brand-Vorgaben, Tonalität, Zielgruppen, thematische Leitplanken, Ausschlussthemen;

- Logos, Bildmaterial, Produktinformationen, Kampagnendaten;

- Kontaktdaten einer verantwortlichen Ansprechperson für redaktionelle Rückfragen.

(2) Der Kunde hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und core.iq unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.

(3) Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der bereitgestellten Inhalte und Zugangsrechte verantwortlich, insbesondere für die Berechtigung, Logos, Bilder, Texte, Marken und sonstige Inhalte verarbeiten und veröffentlichen zu lassen. Er stellt core.iq von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insb. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechte) frei, die aus der Verarbeitung der vom Kunden überlassenen Inhalte entstehen, soweit core.iq dies nicht zu vertreten hat.

(4) Prüfungs- und Kontrollpflicht: Der Kunde ist verpflichtet, die im Kundenportal dargestellten Posts vor dem Veröffentlichungszeitpunkt auf Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Eignung für den konkreten Einsatzzweck zu prüfen. Die Prüfungspflicht besteht kontinuierlich und eigenverantwortlich; § 4 gilt ergänzend.

(5) Der Kunde ist zudem verpflichtet, bei Veröffentlichungen gegebenenfalls bestehende Kennzeichnungspflichten (z. B. Werbekennzeichnung, Kennzeichnung KI-generierter Inhalte nach einschlägigen Vorschriften) zu beachten und umzusetzen.

(6) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, sind vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben; core.iq behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

§ 6 Nutzungsrechte an core.iq Studio

(1) core.iq Studio wird als Dienstleistung über die Infrastruktur der Anbieterin bzw. ihrer Hosting-Partner bereitgestellt. Der Kunde erhält kein Recht an der Software selbst, sondern ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur vertragsgemässen Nutzung des Systems für die eigenen Geschäftszwecke.

(2) Eine Überlassung von Quellcodes findet nicht statt. Der Kunde erhält keine Rechte an den zugrunde liegenden Modellen, Prompts, Logiken, Workflows, Konfigurationen oder technischen Komponenten der Anbieterin.

(3) Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, Reverse Engineering, Weitergabe an Dritte, Sublizenzierung sowie der Einsatz zum Training konkurrierender KI-Modelle oder automatisiertes Auslesen über das vertragsgemässe Mass hinaus, ist untersagt.

§ 7 Rechte an Outputs und Kundeninhalten

(1) Kundeninhalte: Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten und Inhalten. Er räumt core.iq ein nicht ausschliessliches, zeitlich und örtlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

(2) Outputs: Soweit urheberrechtlicher Schutz an Outputs besteht, überträgt core.iq dem Kunden mit Zahlung der Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht an den für ihn individuell erzeugten Outputs zur Verwendung im eigenen Geschäftsbetrieb und für Social-Media-Publikationen.

(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte nach aktueller Rechtslage nicht zwingend urheberrechtlich schutzfähig sind und dass vergleichbare oder identische Outputs auch Dritten generiert werden können. core.iq übernimmt keine Gewähr für die Exklusivität oder urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Outputs.

(4) Kein Training mit Kundendaten: core.iq verwendet Kundeninhalte nicht zum Training allgemeiner, über den Kunden hinaus eingesetzter KI-Modelle. Anonymisierte, aggregierte Nutzungs- und Performancedaten darf core.iq zur Verbesserung ihrer Dienste nutzen.

§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der gewählten Tarifstufe. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben.

(2) Setup- und Onboarding-Gebühren werden mit Vertragsschluss fällig und sind vor Beginn der Einrichtung zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Entfällt die Einrichtungsgebühr nach § 18 Abs. 1, wird sie nur in dem dort genannten Fall fällig.

(3) Monatliche SaaS-Gebühren werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert [14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. core.iq ist zudem berechtigt, die Leistung nach vorgängiger Mahnung mit angemessener Frist zu sperren oder auszusetzen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Die Zahlungspflicht für den Sperrzeitraum bleibt bestehen.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Preisanpassung

(1) core.iq ist berechtigt, die Preise für laufend erbrachte Leistungen (insb. monatliche SaaS-Gebühren) nach billigem Ermessen anzupassen, soweit sich die zugrunde liegenden Kostenparameter nachweislich verändern. Eine Preisanpassung ist grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr zulässig.

(2) Ausserordentliche Preisanpassung: Unabhängig von Abs. 1 ist core.iq berechtigt, Preise auch unterjährig und kurzfristig anzupassen, wenn und soweit

a) Drittanbieter (insb. OpenAI, Anthropic, Meta, Cloud-/Hosting-Provider) ihre Preise, Tarifmodelle oder Nutzungsbedingungen wesentlich ändern,

b) regulatorische Anforderungen (insb. EU AI Act, DSG, nFADP, plattformseitige Compliance-Vorgaben) zusätzliche Kosten verursachen,

c) Energiekosten, Infrastrukturkosten oder sonstige Betriebskosten sich signifikant erhöhen, oder

d) sonstige, nicht von core.iq zu vertretende Kostensteigerungen eintreten, die eine kostendeckende Fortführung der Leistung zu den bisherigen Konditionen unzumutbar machen.

(3) Als objektive, nachprüfbare Kostenparameter gelten insbesondere:

a) Kosten für KI- und Modellzugänge von Drittanbietern;

b) Kosten für Cloud-, Hosting- und Infrastrukturdienste;

c) Energiekosten;

d) Personalkosten gemäss Schweizerischem Lohnindex (BFS);

e) regulatorisch bedingte Zusatzkosten.

(4) Eine Preisanpassung ist nur zulässig, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Veränderung der Kostenposition steht. Nachhaltige Kostensenkungen in diesen Parametern wird core.iq zugunsten des Kunden in angemessenem Umfang berücksichtigen.

(5) Ordentliche Preisanpassungen nach Abs. 1 werden dem Kunden mindestens vier 4 Wochen, ausserordentliche Preisanpassungen nach Abs. 2 mindestens zwei 2 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt, unter Angabe des neuen Preises und der zugrunde liegenden Parameter.

(6) Sonderkündigungsrecht: Überschreitet die Preiserhöhung kumulativ zehn Prozent (10 %) innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums, steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Erhöhung zu. Die Kündigung ist innert zwei 2 Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform zu erklären. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die bisherigen Preise fort.

(7) Preise für bereits abgeschlossene Einmalleistungen (Setup, Onboarding) bleiben unberührt.

§ 10 Fair Use und Nutzungsgrenzen

(1) Der gewählte Tarif definiert die Nutzungsgrenzen von core.iq Studio, insbesondere:

- maximale Anzahl Posts pro Zeitraum (täglich, wöchentlich, monatlich);

- Anzahl angebundener Social-Media-Kanäle bzw. Konten;

- Anzahl Marken bzw. Mandanten;

- Anzahl unterstützter Sprachen;

- Umfang generierter Bilder bzw. Bildbearbeitungen.

(2) Als Fair Use gilt eine Nutzung, die den Vorgaben der Tarifstufe entspricht und keine aussergewöhnlich hohe Änderungsfrequenz, exzessive Neuanlage, Massenverarbeitung, automatisiertes Ausnutzen der Systeme oder Umgehung tariflicher Grenzen umfasst.

(3) Überschreitet der Kunde die tariflichen Grenzen oder die Fair-Use-Schwelle, ist core.iq nach eigenem billigem Ermessen berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine oder mehrere der folgenden Massnahmen zu ergreifen:

a) die überschreitende Nutzung nach den jeweils gültigen Zusatzpreisen nachzuverrechnen;

b) die Verarbeitung zu drosseln oder temporär auszusetzen;

c) bestimmte Funktionen zu limitieren;

d) den Kunden in einen passenden höheren Tarif zu überführen; oder

e) bei erheblicher oder wiederholter Überschreitung den Vertrag ausserordentlich zu kündigen.

(4) Über ergriffene Massnahmen wird der Kunde unverzüglich in Textform informiert.

(5) Missbräuchliche Nutzung, insbesondere automatisiertes Umgehen der tariflichen Grenzen, Mehrfachregistrierungen zur Umgehung der Preisstruktur, automatisierte API-Zugriffe über das vertragsgemässe Mass hinaus oder Nutzung zu Lasten anderer Kunden berechtigen core.iq zur sofortigen Sperrung und zur ausserordentlichen Kündigung ohne Abmahnung. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zum regulären Vertragsende sowie auf Schadenersatz bleibt bestehen.

§ 11 Verfügbarkeit, Wartung, höhere Gewalt

(1) core.iq bemüht sich um eine jahresmittlere Verfügbarkeit von core.iq Studio von 98 % (gemessen an der Produktiv-Infrastruktur der Anbieterin, ausserhalb geplanter Wartungsfenster). Eine darüber hinausgehende, konkrete Service-Level-Zusage besteht nur, soweit individuell schriftlich vereinbart.

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

(3) Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden insbesondere:

a) Ausfälle oder Störungen von Drittanbietern (OpenAI, Anthropic, Meta/Instagram/Facebook, Cloud-Provider etc.);

b) Störungen in der Internetanbindung des Kunden oder Dritter;

c) höhere Gewalt, Pandemien, Streiks, behördliche Massnahmen, Cyberangriffe, DDoS-Attacken;

d) vom Kunden zu vertretende Störungen, fehlerhafte Konfiguration oder Datenfehler;

e) dringende sicherheitsbedingte Notfall-Wartungen.

(4) Kommt es aufgrund von Ausfällen, Verzögerungen oder Fehlfunktionen bei Drittanbietern zu verspäteten, unterbrochenen oder nicht veröffentlichten Posts, so stellt dies keinen Mangel der Leistung von core.iq dar.

(5) Solange ein Ereignis höherer Gewalt andauert, ruhen die Leistungspflichten der Anbieterin. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, sind beide Parteien zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 12 Gewährleistung

(1) core.iq schuldet die Bereitstellung von core.iq Studio in vertragsgemässer Funktion unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innert 7 Arbeitstagen nach Erkennen, in nachvollziehbarer Form (Reproduktionsbeschreibung, ggf. Screenshots) zu melden.

(3) core.iq wird gemeldete Mängel innert angemessener Frist beheben. Die Gewährleistung erfolgt vorrangig durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach zweimaligem Versuch fehl, kann der Kunde für den betroffenen Zeitraum eine angemessene Reduktion der laufenden Vergütung verlangen.

(4) Keine Mängel stellen insbesondere dar:

a) Inhaltliche Abweichungen, Formulierungsvarianten oder stilistische Unterschiede in KI-Outputs, soweit die Leistung im Rahmen der probabilistischen Natur von KI-Systemen liegt;

b) Abweichungen, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder veralteten Kundeninhalten, Brand-Vorgaben oder Parametern beruhen;

c) Einschränkungen, Fehler oder Ausfälle durch Änderungen von Drittanbieter-Schnittstellen, insb. Plattform-APIs;

d) Sperrungen, Reichweitenbeschränkungen, Schattensperren oder Kontoeinschränkungen durch Social-Media-Plattformen;

e) Nichterreichen von nicht schriftlich zugesicherten Geschäftszielen (Reichweite, Engagement, Umsatz, Conversion).

(5) Gesetzliche Gewährleistungsrechte nach OR bleiben im zulässigen Rahmen unberührt.

§ 13 KI-spezifische Regelungen

(1) Probabilistische Natur: Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass KI-Systeme probabilistisch arbeiten. Outputs können sachlich fehlerhaft, unvollständig, veraltet, widersprüchlich oder rechtlich unzulässig sein (sog. „Halluzinationen"). Eine inhaltlich verbindliche Aussagekraft der Outputs wird nicht geschuldet.

(2) Prüfpflicht: Der Kunde ist verpflichtet, alle Outputs vor dem Veröffentlichungszeitpunkt eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen (§ 4, § 5).

(3) Keine Rechts-, Werbe- oder Fachberatung: Die Leistungen von core.iq stellen keine rechtliche, steuerliche, werbe- oder branchenspezifische Beratung dar. Soweit Posts rechtlich regulierte Bereiche betreffen (z. B. Heilmittel, Finanzdienstleistungen, Lebensmittel, Glücksspiel), hat der Kunde eine einschlägige Fachprüfung sicherzustellen.

(4) Kennzeichnung: Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte dort, wo gesetzlich oder plattformseitig vorgeschrieben, entsprechend zu kennzeichnen.

(5) Ausgeschlossene Einsatzbereiche: core.iq Studio darf nicht für sicherheitskritische, lebensrettende oder rechtsverbindliche Entscheidungen sowie nicht zur Erzeugung rechtswidriger, diskriminierender, gewaltverherrlichender oder jugendgefährdender Inhalte eingesetzt werden.

§ 14 Verbotene Nutzungen

Dem Kunden ist untersagt:

a) die Leistungen für rechtswidrige Zwecke, zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte oder zur Verletzung von Rechten Dritter zu nutzen;

b) Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Massnahmen zur Offenlegung der Funktionsweise durchzuführen, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt;

c) konkurrierende KI-Systeme oder -Modelle unter Verwendung der Leistungen oder Outputs zu trainieren oder zu entwickeln;

d) automatisiertes Scraping, Crawling oder Massenabfragen über das vertragsgemässe Mass hinaus durchzuführen;

e) die Leistungen an Dritte weiterzuvermieten oder als White-Label-Dienst anzubieten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart;

f) Sicherheitsmassnahmen, Limits oder Schutzmechanismen zu umgehen, einschliesslich Mehrfachregistrierung zur Umgehung der Tarifstruktur;

g) Inhalte einzuspielen oder erzeugen zu lassen, die den Nutzungsrichtlinien von Upstream-Anbietern (z. B. OpenAI, Meta) widersprechen;

h) personenbezogene Daten Dritter in core.iq Studio einzuspielen, für die keine Rechtsgrundlage zur Verarbeitung besteht.

Bei Verstoss ist core.iq zur sofortigen Sperrung und ausserordentlichen Kündigung sowie zum Schadenersatz berechtigt.

§ 15 Haftung

(1) core.iq haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von core.iq, ihrer Organe und leitenden Angestellten.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet core.iq nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Schadenereignis tatsächlich gezahlten Vergütung für core.iq Studio.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste, Geschäftsunterbrechungen, Reputationsschäden sowie Ansprüche Dritter ist – ausserhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (Art. 100 Abs. 1 OR bleibt vorbehalten).

(4) KI-spezifischer Haftungsausschluss: core.iq übernimmt – vorbehaltlich Abs. 1 und 2 – keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit oder Eignung KI-generierter Outputs für einen bestimmten Zweck. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme probabilistisch arbeiten und Outputs fehlerhafte Aussagen enthalten können. Die Prüfung der Posts im Kundenportal vor dem Veröffentlichungszeitpunkt (§ 4, § 5, § 13) ist zwingender Bestandteil der vertragsgemässen Nutzung.

(5) Haftungsausschluss für veröffentlichte Inhalte: core.iq haftet – vorbehaltlich Abs. 1 und 2 – insbesondere nicht für Schäden, Ansprüche Dritter, behördliche Verfügungen, Bussen, Abmahnungen, Reichweiten-, Konto- oder Reputationsschäden, die daraus resultieren, dass ein Post automatisch veröffentlicht wurde, ohne dass der Kunde ihn zuvor geprüft, geändert, verschoben oder gelöscht hat. Mit der Anzeige im Kundenportal in der Postübersicht geht das Risiko gemäss § 4 Abs. 3 auf den Kunden über.

(6) Haftungsausschluss für Plattformverhalten: core.iq haftet nicht für Entscheidungen, Sperrungen, Löschungen, Reichweitenbeschränkungen, Shadowbans oder Kontoeinschränkungen durch Social-Media-Plattformen sowie für Änderungen ihrer Algorithmen, Nutzungsbedingungen oder Gebührenstrukturen.

(7) Sicherheitskritische Einsatzbereiche: Die Leistungen von core.iq dürfen nicht in Bereichen eingesetzt werden, in denen ein Ausfall oder eine Fehlfunktion zu Personen-, schweren Umwelt- oder hohen Vermögensschäden führen kann, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(8) Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Datensicherungen zu führen.

(9) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

§ 16 Datenschutz

(1) core.iq verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie, soweit einschlägig, der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://coreiq.ch/datenschutz/.

(2) Soweit core.iq personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsbearbeitung), schliessen die Parteien eine gesonderte Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV/ADV) ab. Diese ist Voraussetzung für eine entsprechende Verarbeitung.

(3) core.iq ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter (insb. Cloud- und KI-Modell-Anbieter wie OpenAI, Anthropic sowie Hosting-Dienstleister) einzusetzen. Der Kunde erteilt hierzu seine generelle Zustimmung. Eine Übermittlung ins Ausland (insbesondere EU/USA) kann stattfinden, wobei geeignete Garantien (Standardvertragsklauseln o. ä.) vorgesehen werden.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die Verarbeitung und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (z. B. Bildern von Mitarbeitenden, Kunden oder Dritten) auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage beruht (insb. Einwilligung).

§ 17 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Die Pflicht besteht während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Vertragsende fort.

(3) core.iq ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Absprache als Referenz zu nennen und zu diesem Zweck das Logo des Kunden zu verwenden. Der Kunde kann dieser Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 18 Laufzeit und Kündigung

(1) core.iq Studio ist, sofern nicht anders vereinbart, jeweils zum Ende eines Kalendermonats mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen ordentlich kündbar („monatlich kündbar"). Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Vereinbaren die Parteien eine Laufzeit von mindestens drei (3) Monaten, entfällt die einmalige Einrichtungsgebühr. Endet der Vertrag in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ist die Einrichtungsgebühr nachträglich geschuldet. Bei Vereinbarung individueller Laufzeiten gelten die individuell vereinbarten Fristen.

(2) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund für core.iq liegt insbesondere vor bei:

- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung;

- schwerwiegender Verletzung der Pflichten aus § 4, § 5, § 10 oder § 14;

- Einleitung eines Insolvenz- bzw. Nachlassverfahrens über das Vermögen des Kunden;

- wiederholter erheblicher Überschreitung der Fair-Use-Grenzen;

- Veröffentlichung rechtswidriger oder die Reputation von core.iq gefährdender Inhalte durch den Kunden.

(3) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail genügt).

(4) Nach Vertragsende stellt core.iq dem Kunden auf Wunsch die im System hinterlegten, vom Kunden bereitgestellten Daten in einem marktüblichen Format für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit. Anschliessend werden die Daten gemäss gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht oder anonymisiert. Geplante, noch nicht veröffentlichte Posts werden mit Wirksamwerden der Kündigung nicht mehr automatisch publiziert.

§ 19 Änderungen dieser AGB

(1) core.iq ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslagen, zur Behebung von Regelungslücken, zur Anpassung an technische Entwicklungen oder zur Umsetzung neuer Leistungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert der Ankündigungsfrist in Textform widerspricht. Auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen der Zustimmungsfiktion wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.

(3) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ausserordentlich zu kündigen. Bis zur Wirksamkeit einer Kündigung gelten die bisherigen AGB fort.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen Anwendung.

(2) Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Bülach (Kanton Zürich), Schweiz. core.iq ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu klagen.

(3) Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von core.iq an Dritte übertragen.

(4) Textform: Soweit in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, genügt Textform (E-Mail), sofern nicht zwingendes Recht Strengeres verlangt.

(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.